ABLAUF DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
Wir vermitteln Ihnen innerhalb 7 bis 8 Tage qualifizierte Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
- Sie fragen ganz unverbindlich bei uns an, telefonisch (0043-664 34444 67) oder per E-Mail an office@schutzengel-pflege.at.
- Innerhalb eines Werktages übermitteln wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot mit allen Informationen, die Sie für eine Entscheidung benötigen.
- Vertragsabschluss: Sie schliessen den Dienstleistungsvertrag mit der Schutzengel Betreuung.
Zuhause alt werden: 24-Stunden-Betreuung
Die Betreuung wird durch zwei BetreuerInnen im jeweils 28-Tage-Rhythmus ausgeübt. Das Personal wird zusammen mit der pflegebedürftigen Person in deren Haushalt leben und wohnen.
Der/die BetreuerIn soll Internetanschluss , ein separates Zimmer zum Schlafen zur Verfügung haben. Betreuungspersonal muss 2 bis 3 Std. Ruhezeit zur minimalen Erholung garantiert werden.
Welche Bereiche übernimmt die Agentur?
- Organisation der 24-Stunden-Betreuung / 7-8 Tage Vorlaufzeit verbindlicher Tag Freitags (auch im Ausfall)
- Abwicklung von Betreuungswechsel
- Datenverwaltung von Betreuungspersonal
- Gewerbeanmeldung bei den zuständigen Behörden
- Antragstellung nach dem NeuFÖG.
- Abwicklung der Eides Staatlichen Erklärung
- Einreichung des Beratungsprotokolls für Einzelunternehmer
- Einreichung des Führungszeugnisses
- Abwicklung von Standortverlegungen
- Bekanntgabe des Gewerbestandortes bei dem zuständigen Amt
- Ruhend- bzw. Wiederbetriebsmeldungen des Gewerbes
- Erstellung von Werkverträge, Dokumentationsmappe und Aufklärung-Personenbetreuung
- Wechsel Antrag beim Sozialministerium
Welche Tätigkeiten müssen die Familienmitglieder übernehmen?
- Meldezettel
-An- Abmeldung der Betreuungskraft bei den zuständigen Meldeamt
- Einschulung der Betreuer/innen wie Haushalt.. (Anordnung bei Pflegerischen Tätigkeiten.)
- Zuständigkeit für die Verpflegung der Betreuungskraft (Internetanschluss muss vorhanden sein)
- Ruhezeiten/Pause wird direkt zwischen dem Auftraggeber und Betreuer/innen vereinbart (mind. 2-3 Std. pro Tag)
- Ansuchen für Zuschuss beim Sozialministerium[wir unterstützen Sie mit ausgefüllte Formulare dabei] - Formulare
- Ansuchen um Erhöhung bzw. Anpassung des Pflegegeldes der aktuellen Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person - Formulare
- Medizinischer
Bedarf ist immer mit einem medizinischem Fachpersonal abzuklären und
durch eine Anordnung schriftlich anzufordern durch die
Familienmitglieder:
Übertragung von Tätigkeiten nach Maßgabe ärztlicher Anordnung an das Betreuungsunternehmen (§ 15 Abs 7 GuKG, § 50b ÄrzteG):
- Übertragung
einfacher pflegerischer Tätigkeiten
(iS § 3b Abs 2 GuKG) an das Betreuungsunternehmen:
Bei folgenden Tätigkeiten liegen aus medizinischer Sicht Umstände vor, aufgrund derer für die Durchführung durch das Betreuungsunternehmen eine Anordnung durch medizinisches Fachpersonal erforderlich ist:
- die
Verabreichung und Einteilung von Arzneimitteln
- das
Anlegen von Bandagen und Verbänden
- die
Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen
Injektionen von Blut gerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme
aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels
Teststreifens
- Einfache
Wärme- und Lichtanwendungen
- Zu
Unterstützung bei der oralen Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme
sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Zu
die Unterstützung bei der Körperpflege
- Zu
die Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Zu
die Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschliesslich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenz Produkten
- Zu die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
Hinweis:
Im Rahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs sind Angehörige
des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
berechtigt, nach Massgabe ärztlicher Anordnungen entsprechend den
Regelungen über den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich nach §
15 Abs. 1 bis 4 GuKG nachfolgende Tätigkeiten im Einzelfall an
Betreuungsunternehmen (im Sinne des § 3b GuKG) weiter zu übertragen.
Serviceleistungen einer Betreuungskraft laut Gewerbeordnung Personenbetreuung:
Unsere Personenbetreuer/innen unterliegen einem Vermittlungsvertrag, sind aber selbständige Gewerbedienstleister, die ein freies Gewerbe als Personenbetreuer besitzen. Bei der Ausführung Ihrer Tätigkeiten in Ihrer Selbstständigkeit sind die Betreuer/innen weder persönlich noch wirtschaftlich von der betreuten Person abhängig. Sie können somit weisungsfrei handeln und persönliche Weisungen sanktionslos ablehnen: [z.B.: Reinigung des Bades erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart.] Die selbstständige erwerbstätige Betreuer/innen sind für allfälligen behördlichen Beitragszahlungen [ BH, WKO, SVA, Finanzamt ] selbst verantwortlich.
[ Die unten angeführten Tätigkeiten sind ausschliesslich für die betreute Person zu leisten, die im Haushalt lebenden Angehörigen sind für Ihre Lebensführung selbst verantwortlich.]
- Zubereitung
von Mahlzeiten
- Hilfestellung
bei der oralen Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme
- Durchführung
von Hausarbeiten
- Einkaufen
[wenn Geschäfte in unmittelbarer Nähe vorzufinden sind]
- Sorge
tragen für ein gesundes Raumklima
- Reinigungstätigkeiten
- Betreuung
von Pflanzen und Haustier
- Wäscheversorgung
[Waschen, Bügeln]
- Gestaltung
des Tagesablaufs
- Hilfestellung
bei alltäglichen Verrichtungen
- Hilfestellung
beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
- Unterstützung
beim An- und Auskleiden
- Hilfestellung
bei der Körperhygiene
- Unterstützung
bei der Benutzung von Toilette oder Leibstuhl
- Behandlung
bei vorliegender Inkontinenz
- Begleitdienst
für Arztbesuche
- Keine
Gartenarbeit